Dieses Blog durchsuchen

Donnerstag, 7. April 2011

Kündigungsschutz bei Bagatell-Delikten

Am 24.03.2011 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, einen Gesetzentwurf der Fraktion "Die Linke" sowie einen entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion zur Ausweitung des Kündigungsschutzes wegen Bagatell-Delikten abgelehnt.


Anlass zu den entsprechenden Entwürfen hatte die viel diskutierte "Emmely-Fall"-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.06.2010 (Az. 2 AZR 541/09) gegeben.


Die SPD-Fraktion wollte daraufhin ein grundsätzliches Abmahn-Erfordernis bei verhaltensbedingten Kündigungen in gleich gelagerten Fällen durch einen neuen Abs. 3 in § 1 KSchG normiert sehen, auf den durch entsprechende Änderungen in § 626 BGB und § 22 BBiG verwiesen werden sollte.


Die Fraktion der Linken wollte dieses Erfordernis auch auf personenbedingte Kündigungen ausdehnen sowie eine generelle Unwirksamkeit von Verdachtskündigungen geregelt wissen.


Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP sahen jedoch mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes keinen Regelungsbedarf und lehnten die Gesetzesentwürfe daher ab.






Rechtsanwältin Hiesserich aus Steinfurt hat sich neben ihrer allgemeinen Tätigkeit auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert.