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Freitag, 7. Oktober 2011

Urlaub zu vererben ?!

Endet ein Arbeitsverhältnis mit dem Tod des bis dahin erkrankten Arbeitnehmers, so wandelt sich bis dahin aufgelaufener Urlaub nicht gem. § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um. Vielmehr erlischt der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers und kann insofern nicht (mehr) in den Anwendungsbereich des § 1922 BGB fallen, wonach im Erbfall das Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht.
Dies wird auch nicht in Frage gestellt durch die aktuellen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts zur Urlaubsabgeltung bei Langzeit-Erkrankten.


Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 20.09.2011 klargestellt (Az. 9 AZR 416/10).




Die Autorin ist Rechtsanwältin in Steinfurt in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte.

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Seid Ende letzten Jahres hat eine Arbeitsgruppe aus Vertreten von Bund und Ländern das aus 1976 stammende Jugendarbeitsschutzgesetz auf eventuellen Änderungsbedarf überprüft. Hintergrund waren vor allem die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen im Hotel- und Gaststättengewerbe.


Im Laufe diesen Jahres hat die Arbeitsgruppe nun ihre Ergebnisse vorgelegt und zieht insgesamt den Schluss, dass kein Änderungsbedarf besteht, was das Jugendarbeitsschutzgesetz angeht. Der Jugendarbeitsschutz befinde sich insgesamt bereits auf einem hohen Niveau. Dieses gelte es zu sichern, so dass sich die Arbeitsgruppe gegen die stärkere Ausdehnung der Arbeitszeit sowie die Ausweitungen der Möglichkeit zur Nachtarbeit ausspricht.


Eine Umsetzung der Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abzubauen, wird es daher bis auf weiteres nicht geben.