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Montag, 12. März 2012

Lohnersatzleistungen - fehlerhafte elektronische Übermittlung für 2011

Jeder, der im letzten Jahr Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Altersübergangsgeld, Eingliederungsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Winterausfallgeld) bekommen hat, sollte jetzt dringend seinen Steuerbescheid auf diese Leistungen hin überprüfen.
Bei der Bundesagentur für Arbeit ist es nämlich, wenn auch vereinzelt, zu einer fehlerhaften Übermittlung von Lohnersatzleistungen gekommen. Das Bundesfinanzministerium fordert die Berichtigung der Daten auf dem elektronischen Wege. Wenn dies nicht möglich ist, soll die Agentur für Arbeit die korrigierten Leistungsnachweise an das zuständige Finanzamt senden. Das Finanzamt hat dann den Steuerfall auf die korrekte Einkommenssteuerveranlagung zu überprüfen und falls notwendig zu korrigieren.


Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.