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Donnerstag, 7. Juni 2012

Anforderungen an interne Stellenausschreibungen

Das LAG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 06.03.2012, Az. 2 TaBV 37/11) hat klargestellt, welche Anforderungen an Inhalt, Form, Frist und Bekanntmachung einer internen Stellenausschreibung zu stellen sind. Demnach muss sich aus der Ausschreibung (nur) ergeben, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt und welche Anforderungen Bewerber erfüllen müssen. Dies ergebe sich aus dem Sinn und Zweck des § 93 BetrVG. Weitere Informationen, im vorliegenden Zustimmungsersetzungsverfahren war bespielsweise nicht auf eine Befristung der Stelle hingewiesen worden, sind ebenso wenig zwingend erforderlich wie eine Angabe zur Höhe der vorgesehenen Vergütung. Diesbezüglich hätten alle Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, selbst weitere Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen.
Das Landesarbeitsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.



Die Autorin ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.