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Mittwoch, 6. Juni 2012

Entgelt-Gleichheitsgesetz: SPD legt Gesetzentwurf vor

Sowohl die Grundrechte-Charte der EU als auch das deutsche Grundgesetz sehen einen Gleichbehandlung von Frauen und Männern hinsichtlich des Arbeitsentgelts vor. Nach Angaben der SPD besteht in Deutschland jedoch eine Entgeltlücke in Höhe von 23 Prozent, was deutlich über dem Durchschnitt innerhalb der EU von 17,6 Prozent liege. Dies sei darauf zurück zu führen, dass die mit entsprechenden Rechten ausgestatteten Personen und Institutionen strukturell nicht zur Durchsetzung einer Entgeltgleichheit in der Lage seien. Die SPD-Fraktion hat daher einen Gesetzentwurf zur Durchsetzung dieser Gleichheit vorgelegt. Dieser soll Arbeitgeber insbesondere zur regelmäßigen Überprüfung der Entgeltgleichheit in ihrem Unternehmen verpflichten. 
Der Entwurf wird am 14.06.2012 in erster Lesung im Bundestag beraten.


Die Autorin ist Rechtsanwältin in Steinfurt.