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Mittwoch, 1. August 2012

Blue Card EU / Blaue Karte EU

Heute ist das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten.
Hierdurch kommt es zu weitreichenden Neuerungen im Aufenthaltsrecht. Insbesondere erleichtert die neue "Blaue Karte EU" die Zuwanderung von gut ausgebildeten ausländischen Fachkräften und soll so die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte attraktiver machen.

Beantragen kann die Karte für Deutschland, wer als Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes ist, entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Abschluss hat und über einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 44.800,00 € in sogenannten "Mangelberufen" verfügt. Für Fachkräfte aus den Bereichen Naturwissenschaft, Mathematik und Technik sowie für Ärzte und IT-Fachkräfte gilt eine Gehaltsgrenze von 34.944,00 €.

Die Blue Card muss vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden.  Sie ist zunächst für höchstens vier Jahre gültig. Wenn der Arbeitsvertrag auf kürzere Zeit abgeschlossen ist, wird die Karte für dessen Dauer plus drei Monate erteilt. Sie kann danach verlängert werden. 
Nach 33 Monaten können Ausländer, die Inhaber der blauen Karte sind, eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorhanden, so kann bereits nach 21 Monaten ein Daueraufenthaltstitel beantragt werden.
Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Sprachkenntnisse oder andere Integrationsmaßnahmen sind hierfür nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie hier.


Die Autorin ist Rechtsanwältin in Steinfurt.