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Dienstag, 21. Mai 2013

Urlaubsabgeltung: Verzicht des Arbeitnehmers möglich

Wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden hat, kann ein Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich wirksam auch auf die Abgeltung seines gesetzlichen Mindesturlaubs verzichten (BAG, Urteil vom 14.05.2013, Az. 9 AZR 844/11).

Von der Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten sei, könne zwar nicht gem. § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Diese Regelung stehe allerdings nur individual-vertraglichen Regelungen entgegen, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen.
Ist der Anspruch des Arbeitnehmers dagegen gem. § 7 ABs. 4 BUrlG entstanden, so kann der Arbeitnehmer davon absehen, die Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen. Dem stehe auch Unionsrecht nicht entgegen.


Rechtsanwältin Hiesserich ist in Steinfurt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.