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Mittwoch, 20. Januar 2016

Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Mittlerweile gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die von der Bundesregierung nach AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt wurden.
Zum 01.01.2016 sind die Mindestlöhne in vielen Branchen gestiegen, wobei die meisten dieser Branchenlöhne ohnehin über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde lagen.

Außerdem traten mit Beginn dieses Jahres neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker und für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft.

Im Überblick:

Die neue Mindestlohnverordnung für Dachdecker:

  • Persönlicher Anwendungsbereich: Der Mindestlohn gilt erstmals auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.
  • Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 12,05 Euro.
  • Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 12,25 Euro.
  • Laufzeit: zwei Jahre.


Die neue Mindestlohnverordnung für die Aus- und Weiterbildungsbranche:

  • Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 14 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost).
  • Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 14,60 Euro (bundesweit).
  • Jährlicher Urlaubsanspruch: mindestens 29 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.
  • Laufzeit: zwei Jahre.



Eine Übersicht über die aktuell geltenden Mindestlöhne (Stand 01.12.2015) hat die Bundesregierung auf ihrer Internetpräsenz zur Verfügung gestellt.


Rechtsanwältin Hiesserich ist Mitinhaberin der Kanzlei Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich in Steinfurt.