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Mittwoch, 28. Februar 2018

Wöchentliche Höchst-Arbeitszeit

Die gesetzlich geregelte wöchentliche Höchst-Arbeitzeit von 48 Stunden wird nicht abgesenkt.

Dies hatte die Fraktion "Die Linke" beantragt mit dem Ziel, die Höchst-Arbeitszeit wöchentlich auf 40 Stunden abzusenken. Weitere Forderungen waren ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit.
"Die Linke" begründete ihren Antrag damit, den Widerspruch auflösen zu wollen, dass ein Teil der Bevölkerung keine Arbeit fände, während der andere große Teil der Beschäftigen unter Stress und den damit verbundenen Folgen leide.

Heute stimmte jedoch der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen aller anderen Fraktionen (mit jeweils unterschiedlichen Begründungen) gegen den Antrag. 


Rechtsanwältin Hiesserich ist zugleich Fachanwältin für Sozialrecht.