Allen, die diesen Blog in 2017 gelesen und mit Anregungen unterstützt haben, sei an dieser Stelle gedankt. Frohe Weihnachten und für 2018 alles Gute und die besten Wünsche !
Ihre Rechtsanwältin Viola Hiesserich.
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Donnerstag, 21. Dezember 2017
Dienstag, 5. Dezember 2017
Zu Weihnachten keine Torte!
Mehrere Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelhersteller haben keinen Anspruch gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105,- € zu erhalten.
Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (24.12.2016, Az. 11 Ca 3589/16).
Das Arbeitsgericht hatte eine betriebliche Übung verneint, da nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten. Des weiteren habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben zum Ausdruck gebracht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt worden seien.
Die Rentner hätte deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.
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