Dieses Blog durchsuchen

Posts mit dem Label Pflegebranche werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Pflegebranche werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 2. November 2017

Höhere Mindestlöhne in der Pflege


Ab diesem Monat gelten in der Pflegebranche neue Mindestlöhne.
Die bis zum 30.04.2020 vorgesehenen Werte gestalten sich wie folgt:

von/bis                                 Mindestlohn West und Berlin       Mindestlohn Ost
01.11.2017 bis 31.12.2017 10,20 Euro                               9,50 Euro               
01.01.2018 bis 31.12.2018 10,55 Euro                               10,05 Euro
01.01.2019 bis 31.12.2019 11,05 Euro                               10,55 Euro
01.01.2020 bis 30.04.2020 11,35 Euro                               10,85 Euro





Mittwoch, 10. Dezember 2014

Mindestentgelt in der Pflegebranche

Das Mindestentgelt nach der PflegeArbbG (Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 15.07.2010) gilt nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft. Zwar kann für solche Zeiten grundsätzlich ein geringeres Entgelt vorgesehen sein als für Vollarbeit. Allerdings hat der Verordnungsgeber bei der PflegeArbbG von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Daher sind hiervon abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen unwirksam,
so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil des 5. Senats vom 19.11.2014, Az. 5 AZR 1101/12.


Ihre Ansprechpartnerin in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts: Rechtsanwältin Hiesserich aus Steinfurt