Scheidet ein/e ArbeitnehmerIn aus einem Unternehmen aus, so muss der dann ehemalige Arbeitgeber deren bzw. dessen Daten (insbesondere Name und Fotos) umgehend von seiner Internetseite löschen.
Ansonsten greift er mit der Veröffentlichung unberechtigt in das Persönlichkeitsrecht ein.
Die Löschungsverpflichtung besteht übrigens nicht nur hinsichtlich des Mitarbeiterprofils, sondern erstreckt sich auch auf Nachrichten über die/den Mitarbeiter.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit ihrem Begehren auf Entfernung ihrer Daten Erfolg.
Hessisches LAG, 24.01.2012, AZ. 19 SaGa 1480/11
Rechtsanwältin Hiesserich ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.
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Dienstag, 13. März 2012
Montag, 12. März 2012
Lohnersatzleistungen - fehlerhafte elektronische Übermittlung für 2011
Jeder, der im letzten Jahr Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Altersübergangsgeld, Eingliederungsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Winterausfallgeld) bekommen hat, sollte jetzt dringend seinen Steuerbescheid auf diese Leistungen hin überprüfen.
Bei der Bundesagentur für Arbeit ist es nämlich, wenn auch vereinzelt, zu einer fehlerhaften Übermittlung von Lohnersatzleistungen gekommen. Das Bundesfinanzministerium fordert die Berichtigung der Daten auf dem elektronischen Wege. Wenn dies nicht möglich ist, soll die Agentur für Arbeit die korrigierten Leistungsnachweise an das zuständige Finanzamt senden. Das Finanzamt hat dann den Steuerfall auf die korrekte Einkommenssteuerveranlagung zu überprüfen und falls notwendig zu korrigieren.
Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.
Bei der Bundesagentur für Arbeit ist es nämlich, wenn auch vereinzelt, zu einer fehlerhaften Übermittlung von Lohnersatzleistungen gekommen. Das Bundesfinanzministerium fordert die Berichtigung der Daten auf dem elektronischen Wege. Wenn dies nicht möglich ist, soll die Agentur für Arbeit die korrigierten Leistungsnachweise an das zuständige Finanzamt senden. Das Finanzamt hat dann den Steuerfall auf die korrekte Einkommenssteuerveranlagung zu überprüfen und falls notwendig zu korrigieren.
Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.
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