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Donnerstag, 25. Juli 2019

Unterstützung von Azubis

Wenn heute in einer Woche das neue Lehrjahr startet, steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende und das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung. Das hat die Bundesregierung im Juni diesen Jahres mitgeteilt.

Die Berufsausbildungsbeihilfe soll dazu dienen, die der Aufnahme einer Ausbildung entgegenstehenden wirtschaftlichen Hürden zu überwinden und die Mobilität zu steigern.

Dazu werden die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge in zwei Stufen angehoben.
Zum 01.08.2019 steigt der Höchstbetrag für Wohnen und Lebensunterhalt von derzeit 622,- € auf 716,-€ monatlich. Zum 01.08.2020 ist eine weitere Erhöhung auf 723,- € im Monat vorgesehen.  

Beim Ausbildungsgeld steigen die Bedarfssätze zum 01.08.2019 um 5 % und sodann nochmals zum 01.08.2020 um 2 %.

Die Antragstellung ist bei Jobcentern und Arbeitsagenturen möglich, aber auch online, und zwar auch noch nach Beginn einer Ausbildung bzw. berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

Die Höhe richtet sich nach Ausbildungsvergütung, Unterkunft sowie Jahreseinkommen des Partners/der Partnerin bzw. der Eltern.


Rechtsanwältin Hiesserich ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tätig und zusätzlich Fachanwältin für Sozialrecht.

Samstag, 16. März 2019

Zuschüsse für Auszubildende

Am 13.03.2019 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und des Ausbildungsgeldes (Abg) beschlossen.

Damit werden die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, in dem die Anhebungen aus dem 26. Änderungsgesetz zum BAföG auf das SGB III übertragen werden, insbesondere auch die Pauschalen für Unterkunftskosten.
Des weiteren soll durch die Anpassung die Bedarfsstruktur vereinfacht werden, indem die Bedarfssätze von BAB und Abg stärker vereinheitlich und eine Vielzahl an Sonderregelungen beseitigt werden.
Schließlich wird das Abg erhöht und einfacher ausgestaltet. Auch, wer im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder an vergleichbaren Maßnahme anderer Träger teilnimmt, bekommt zukünftig mehr Geld. Unterschiede in der Höhe des Ausbildungszeitraums werden abgeschafft und der Bedarfssatz bei individueller betrieblicher Qualifizierung im Rahmen einer unterstützten Beschäftigung wird erhöht.
Insgesamt soll durch die neuen Regelungen auch der Verwaltungsaufwand reduziert werden.


Rechtsanwältin Hiesserich ist zugleich Fachanwältin für Sozialrecht.