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Dienstag, 24. Januar 2012

Kündigung wegen einer HIV-Infektion

Eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion verstößt nicht zwingend gegen das AGG und kann insofern in Einzelfällen durchaus gerechtfertigt sein.

Im vorliegenden Fall hatte ein Pharmaunternehmen einem HIV-infizierten Mitarbeiter gekündigt, nachdem es von dessen Infektion erfahren hatte. Der Mitarbeiter war in einem sogenannten "Reinbereich" mit der Herstellung von Medikamenten beschäftigt. Für diesen Bereich hatte der Arbeitgeber zuvor ohne jeglichen Bezug auf den Kläger oder seine Erkrankung festgelegt, das Arbeitnehmer mit Erkrankungen gleich welcher Art dort nicht beschäftigt werden dürfen.

Der erkrankte Mitarbeiter hat die Unwirksamkeit seiner Kündigung geltend gemacht und hilfsweise eine Entschädigung nach dem AGG verlangt.

Das zuständige LAG hat unter Zulassung der Revision die Klage abgewiesen.
Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Arbeitgeber den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer allgemein ausschließen durfte und insofern auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB verstoßen hat.
Ob eine Ungleichbehandlung des Klägers gegenüber anderen erkrankten Arbeitnehmern vorlag, hat das LAG offen gelassen. Ausschlaggebend sei das Interesse des Arbeitgebers, jegliche Beeinträchtigung der Medikamentenproduktion durch erkrankte Arbeitnehmer auszuschließen. Ein Anspruch aus §§ 21 Abs. 2, 15 Abs. 2, 7, 1 AGG auf Zahlung einer Entschädigung bestehe insofern nicht.

Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 13.01.2012, Az. 6 Sa 2159/11



Die Autorin ist Rechtsanwältin in Steinfurt.

Freitag, 6. Januar 2012

2012 - Die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht

Zu Jahresbeginn gibt es wieder einige Änderungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Hier ein kurzer Überblick:


  • Mit der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung gibt es erstmals eine verbindliche Grenze für die Entlohnung in der Zeitarbeit.
  • Die sechste Mindestlohn-Verordnung für das Dachdeckerhandwerk tritt in Kraft.
  • Die dritte Mindestlohn-Verordnung für das Gebäudereinigerhandwerk tritt in Kraft.
  • Es treten neue arbeitsrechtliche Regelungen zum Schutz illegal beschäftigter Ausländer in Kraft.
Vertiefte Informationen stellt das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales hier zur Verfügung. Dort finden sich auch zahlreiche Neuerungen auf dem Gebiet des Sozialrechts.



Viola Hiesserich ist als Rechtsanwältin in Steinfurt tätig.