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Mittwoch, 22. Mai 2013

Arbeitszeit: Dauer bei fehlender Vereinbarung

Wurde in einem Arbeitsvertrag die Arbeitszeitdauer nicht geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.
Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Entscheidung vom 15.05.2013, Az. 10 AZR 325/12).

Mit dieser Entscheidung blieb die Klage über alle Instanzen erfolglos.
Die Klägerin hatte geltend gemacht, ihr Arbeitsvertrag enthalte keine konkrete Regelung zur Arbeitszeit, insbesondere nicht zu der von der Beklagten eingeforderten Leistung von 38 Stunden pro Woche. Sie erfülle ihre Arbeitspflicht ohne Rücksicht auf zeitliche Aspekte bereits dann, wenn sie die ihr von der Beklagten übertragenen Aufgaben erledige. Sie habe daher auch Anspruch auf das volle Gehalt unabhängig von den geleisteten Stunden.

Das BAG hat jedoch klargestellt, dass der Arbeitsvertrag als Maß der zu leistenden Arbeit die betriebsübliche Arbeitszeit voraussetzte. Nach dieser bemäßen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Anhaltspunkte für eine dem Zeitmaß enthobenen Arbeitspflicht wären im vorliegenden Fall nicht erkennbar gewesen. Die Klage auf Zahlung weiterer Vergütung für Zeiten, in denen die Klägerin nicht gearbeitet hat, wurde daher abgewiesen.


Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.

Dienstag, 21. Mai 2013

Urlaubsabgeltung: Verzicht des Arbeitnehmers möglich

Wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden hat, kann ein Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich wirksam auch auf die Abgeltung seines gesetzlichen Mindesturlaubs verzichten (BAG, Urteil vom 14.05.2013, Az. 9 AZR 844/11).

Von der Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten sei, könne zwar nicht gem. § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Diese Regelung stehe allerdings nur individual-vertraglichen Regelungen entgegen, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen.
Ist der Anspruch des Arbeitnehmers dagegen gem. § 7 ABs. 4 BUrlG entstanden, so kann der Arbeitnehmer davon absehen, die Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen. Dem stehe auch Unionsrecht nicht entgegen.


Rechtsanwältin Hiesserich ist in Steinfurt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.