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Mittwoch, 10. September 2014

Neuregelung zur Betriebssicherheit

Am 27.08.2014 hat die Bundesregierung die neu gefasste Betriebssicherheitsverordnung beschlossen, die nun nur noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Die neue Fassung soll der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmittel durch Beschäftigte und dem Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen dienen. Zugleich soll kleineren und mittleren Unternehmen die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln erleichtert und der Arbeitsschutz verbessert werden.
Dazu wurde ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, den besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung zu tragen (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen), besondere Vorgaben zu altersgerechter Gestaltung zu machen sowie ergonomische und psychische Belastungen besonders zu berücksichtigen.


Rechtsanwältin Hiesserich ist schwerpunktmäßig im Arbeits- und Sozialrecht tätig.

Betriebsrat: separater Telefon- und Internet-Anschluss

Betriebsräte haben keinen Anspruch auf einen separaten Telefon- und Internet-Anschluss für ihre Arbeit.
Das Interesse des Arbeitgeber, den Zugriff auf Seiten mit strafbarem oder sittenwidrigem Inhalt zu unterbinden, überwiegt grundsätzlich das Interesse des Betriebsrats an einem uneingeschränkten Internetzugang. Insofern sei es möglich, die Überwachung und Kontrolle des Telefon- und Internet-Verkehrs von Betriebsräten durch entsprechende Vereinbarung zu verhindern. Ein separater Telefon- und Internetanschluss sei daher nicht zwingend erforderlich.

Das hat jetzt das LAG Niedersachen entschieden (Beschluss vom 30.07.2014, Az. 16 TaBV 92/13).


Ihre Anwälte in Steinfurt: Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte