Inhaltlich sind die meisten Regelungen unverändert geblieben, allerdings ist die numerische Verschiebung der Normen zu berücksichtigen.
Wichtige Änderungen im Überblick:
- Arbeitslosengeld: Die §§ 136 bis 143 ersetzen die bisherigen §§ 117 bis 124
- Ruhen des ALG bei Sperrzeit: § 159 ersetzt den bisherigen § 144
- Kurzarbeitergeld: die §§ 95 bis 100 ersetzen die bisherigen §§ 169 bis 174 (hier hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung des BSG vom 14.09.2010 reagiert, wonach auch "Kurzarbeit Null" Kurzarbeit ist)
- Sonderformen des Kurzarbeitergeldes: §§ 101 bis 109 ersetzen die bisherigen §§ 175 bis 182
- Insolvenzgeld: die bisherigen §§ 165 bis 172 ersetzen die bisherigen §§ 183 bis 189 a
- Eingliederungszuschuss: die §§ 88 bis 92 ersetzen die bisherigen §§ 217 bis 222
- Gründungszuschuss: die §§ 93, 94 ersetzen die bisherigen §§ 57 und 58 (Achtung: hier haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben !)
Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.