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Mittwoch, 14. Dezember 2011

Fristlose Kündigung während Freistellung

Eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt hat. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber in diesem Zeitraum Kenntnis von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers erfährt, so LAG Hessen am 29.08.2011, Az. 7 Sa 248/11.

Im dortigen Fall hatte ein Bankmitarbeiter kurz vor Beginn seiner Freistellung zahlreiche dem Bankgeheimnis unterliegende Dateien an seine private E-Mail-Adresse verschickt. Hierin hat das LAG eine derart schwere Pflichtverletzung gesehen, das es ein Festhalten des Arbeitgebers am Arbeitsvertrag bis zum regulären Ende als nicht zumutbar erachtet hat. Dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers sei ein nahezu gleich großes Gewicht wie einer strafbaren Handlung zu Lasten des Arbeitgebers beizumessen gewesen, so dass die fristlose Kündigung auch in einem tatsächlich nicht mehr vollzogenen Arbeitsverhältnis gerechtfertigt war.


Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt und hier auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert.

Dienstag, 13. Dezember 2011

Verkäufer haften für ihre Kunden ?

Nach den Grundsätzen der eingeschränkten Haftung von Arbeitnehmern besteht in der Regel keine Ersatzpflicht, wenn Kunden Ware aus einem Ladengeschäft entwenden.

Dies hat jetzt das Arbeitsgericht Oberhausen entschieden (24.11.2011, Az. 2 Ca 1013/11).
Im dortigen Fall waren hinter dem Rücken des Klägers, der sich als Verkäufer in einem Verkaufsgespräch befand, Mobiltelefone im Wert von ca. 6.000,- € aus dem hinter dem Ladenlokal befindlichen Warenlager gestohlen worden. Für diese forderte der Beklagte im Rahmen einer Widerklage Schadensersatz von seinem ehemaligen Arbeitnehmer. Das Arbeitsgericht hat diese Widerklage jedoch mit Hinweis auf allenfalls leichteste Fahrlässigkeit des Verkäufers abgewiesen. Für diesen Grad der Fahrlässigkeit besteht nach den Grundsätzen der eingeschränkten Haftung von Arbeitnehmern keine Ersatzpflicht.


Die Autorin ist Rechtsanwältin in Steinfurt.