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Donnerstag, 31. Januar 2013

Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ab 01.02.2013

Ab morgen gelten für die rund 175.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft neue Lohnuntergrenzen.
Damit sind in- und ausländische Arbeitgeber in der Abfallwirtschaft verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen, und zwar auch im Winterdienst und in der Straßenreinigung.
Der Mindestlohn wird ab dem 01.02.2013 von 8,33 € auf 8,58 € angehoben. Die entsprechende Rechtsverordnung gilt bis 30.06.2014.


Frau Hiesserich ist bei Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Dienstag, 8. Januar 2013

Böller im Dixi-Klo

Die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt auch dann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Verletzung nicht beabsichtigt war. Das hat das Arbeitsgericht Krefeld entschieden (Urteil vom 30.11.2012, Az. 2 Ca 2010/12).

Der dortige Kläger war bei der Beklagten als Gerüstbauer und Vorarbeiter beschäftigt. Im August 2012 brachte er in einem Dixi-Klo einen Feuerwerkskörper zur Explosion, während sich dort ein Arbeitskollege aufhielt. Dieser zog sich durch die Explosion erhebliche Verletzungen zu und war daraufhin drei Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund dieses Vorfalls kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos.

Im Verfahren berief sich der Kläger darauf, der kollegiale Umgang sei auf Gerüstbaustellen bisweilen etwas ruppiger, derbe Scherze seien durchaus üblich und in der Vergangenheit auch im Kollegenkreis vorgekommen. Eine Verletzung sei zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen. Insofern liege keine schwerwiegende Pflichtverletzung vor, die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung sei.

Dem ist das Arbeitsgericht Krefeld jedoch nicht gefolgt.
Der Kläger habe in jedem Fall mit den erheblichen Verletzungen seines Kollegen rechnen müssen, worin ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses liege. Einer vorherigen Abmahnung habe es angesichts der Schwere der Pflichtverletzung nicht bedurft. Zugunsten des Klägers konnte auch nicht dessen Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren wirken.

Die Klage wurde abgewiesen.



Die Autorin ist Rechtsanwältin in der Sozietät Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt.