Zum 31.10.2011 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Fanz Josef Düwell in den Ruhestand getreten.
Düwell war seit 1993 am BAG tätig. Er gehörte durchgängig dem Neunten Senat an, seit dem 01.09.2001 als dessen Vorsitzender. Während seiner Tätigkeit hat der insbesondere die Rechtsprechung zu den Rechten schwerbehinderter Menschen, zum Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie im Urlaubsrecht maßgeblich mit gestaltet.
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Donnerstag, 10. November 2011
Mittwoch, 9. November 2011
Kündigung eines Polizisten wegen außerdienstlicher Straftaten
Die fristgemäße Kündigung eines Polizisten wegen außerdienstlich begangener Straftaten ist rechtmäßig, auch wenn keine konkreten Anhaltspunkte für ein entsprechendes Fehlverhalten während der Dienstzeiten vorliegen. Die hoheitlich geprägten Befugnisse und Aufgaben der Polizei setzen eine unbedingte Rechtstreue der dort Beschäftigten voraus.
Im zugrunde liegenden Fall hat das LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25.10.2011 (Az. 19 Sa 1075/11) das Urteil des vorinstanzlichen Arbeitsgerichts bestätigt, wonach dem Land nicht zugemutet werden kann, einen vormals im Objektschutz eingesetzten Polizei-Angestellen zu beschäftigen, der in seiner Freizeit "liquid ecstasy" in nicht geringer Menge hergestellt hatte. Ferner hätte im entschiedenen Fall nicht ausgeschlossen werden können, dass der Kläger seinen Dienst unter Betäubungsmitteleinfluss ausgeübt haben würde, was möglicherweise für die Allgemeinheit mit unabsehbaren Folgen verbunden gewesen wäre.
Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.
Im zugrunde liegenden Fall hat das LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25.10.2011 (Az. 19 Sa 1075/11) das Urteil des vorinstanzlichen Arbeitsgerichts bestätigt, wonach dem Land nicht zugemutet werden kann, einen vormals im Objektschutz eingesetzten Polizei-Angestellen zu beschäftigen, der in seiner Freizeit "liquid ecstasy" in nicht geringer Menge hergestellt hatte. Ferner hätte im entschiedenen Fall nicht ausgeschlossen werden können, dass der Kläger seinen Dienst unter Betäubungsmitteleinfluss ausgeübt haben würde, was möglicherweise für die Allgemeinheit mit unabsehbaren Folgen verbunden gewesen wäre.
Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.
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