Hierauf hatte das Bundesarbeitsministerium reagiert und Änderungen im Arbeitsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Diese wurden von der Opposition jedoch als nicht ausreichend bewertet.
Der Bundesrat hat nunmehr in seiner Sitzung vom 03.05.2013 einen Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit beschlossen, der der Bundesregierung zugeleitet wird.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
- es soll eine Definition für "psychische Belastung" geben
- es soll eine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers festgeschrieben werden, wonach er Gefährdungen der Beschäftigten durch psychische Belastungen vermeiden und verringern soll
- es soll eine Regelung zur Gefährdungsbeurteilung geben
- es soll eine konkrete Festlegung geben, welche Anforderungen an Vermeidungsmaßnahmen zu stellen sind und wie die Arbeit zu organisieren ist
Frau Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.