Voraussetzungen für die Zulassung sind
- dass die im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist und
- dass in dem Beruf ein Engpass besteht, das heißt, dass auf dem deutschen Arbeitsmarkt freie Arbeitskräfte mit einer bestimmten Berufsausbildung fehlen.
Die Engpass-Berufe werden von der Bundesagentur für Arbeit ermittelt und in einer sogenannten "Positivliste" erfasst. Diese wird halbjährlich im Rahmen einer sogenannten Engpassanalyse an die Arbeitsmarktentwicklung angepasst.
Viola Hiesserich ist als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht tätig.