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Freitag, 2. August 2013

Neue Beschäftigungsverordnung seit einem Monat in Kraft

Nach Einführung der "Blauen Karte" für Hochschulabsolventen im Sommer 2012 ist jetzt seit einem Monat die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft, die Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung aus Ländern, die nicht der EU angehören, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Voraussetzungen für die Zulassung sind

  • dass die im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist und
  • dass in dem Beruf ein Engpass besteht, das heißt, dass auf dem deutschen Arbeitsmarkt freie Arbeitskräfte mit einer bestimmten Berufsausbildung fehlen.
Die Engpass-Berufe werden von der Bundesagentur für Arbeit ermittelt und in einer sogenannten "Positivliste" erfasst. Diese wird halbjährlich im Rahmen einer sogenannten Engpassanalyse an die Arbeitsmarktentwicklung angepasst.