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Freitag, 1. November 2013

Gebäudereiniger: neuer Mindestlohn ab 01.01.2014

Heute tritt die neue Mindestlohn-Verordnung für Gebäudereiniger in Kraft, nach der die Mindestlöhne ab Januar 2014 angehoben werden.

Ab Januar 2014 steigt der Mindestlohn für die Innenreinigung auf 9,31 € (ab 01.01.2015: 9,55 €) in den "alten" Bundesländern und in den "neuen" Ländern auf 7,96 € (ab 01.01.2015: 8,21 €). 

In der Außenreinigung gilt in den "alten" Ländern ab Januar 2014 ein Stundensatz von 12,33 € (ab 01.01.2015: 12,65 €) und in den "neuen" Ländern ein Stundensatz von 10,31 (ab 01.01.2015: 10,63 €).



Frau Hiesserich ist als Rechtsanwältin in Steinfurt schwerpunktmäßig im Arbeits- und Sozialrecht tätig.