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Freitag, 30. Mai 2014

In eigener Sache !

Es freut mich sehr, mitteilen zu können, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm meinem Sozius Rechtsanwalt Stephan Störmer die Berechtigung zuerkannt hat, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Insofern vertritt er Sie auch zukünftig bundesweit und neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Sozialrecht.