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Mittwoch, 1. Juli 2015

Tarifeinheitsgesetz

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 20.05.2015 für den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tarifeinheitsgesetz in seiner ursprünglichen Form gestimmt.

Laut Bundesregierung soll es Ziel des Gesetzes sein, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern. Diese werde gefährdet, wenn mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen für eine Berufsgruppe Tarifabschlüsse durchsetzen wollten und es dabei zu "Kollisionen" komme, die der Aufgabe der Ordnung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht würden. Das Gesetz solle im Fall von Konflikten die Tarifeinheit in einem Betrieb nach dem Mehrheitsprinzip ordnen. Die Interessen der "Minderheitsgewerkschaften" sollten durch "flankierende Verfahrensregeln" Berücksichtigung finden, unter anderem durch ein vorverlagertes Anhörungsrecht gegenüber der verhandelnden Arbeitgeberseite und ein nachgelagertes Nachzeichnungsrecht. Bestehenden Tarifverträgen werde bis zu einem Stichtag Bestandsschutz gewährt. Das Arbeitsgerichtsgesetz soll sodann den Regelungen zur Tarifeinheit angepasst werden.

Während CDU/CSU und SPD als Regierungsparteien das Gesetz in seiner ursprünglichen Form befürworten, kritisierten Bündnis90/die Grünen das Gesetz als unklar und unverhältnismäßig. Die Linke monierte, dass ein in der Verfassung verankertes Grundrecht von der Größe der beteiligten Vereinigung abhängig gemacht werde.


Die Autorin ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und zugleich Fachanwältin für Sozialrecht