Zum 01.01.2016 sind die Mindestlöhne in vielen Branchen gestiegen, wobei die meisten dieser Branchenlöhne ohnehin über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde lagen.
Außerdem traten mit Beginn dieses Jahres neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker und für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft.
Im Überblick:
Die neue Mindestlohnverordnung für Dachdecker:
- Persönlicher Anwendungsbereich: Der Mindestlohn gilt erstmals auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 12,05 Euro.
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 12,25 Euro.
- Laufzeit: zwei Jahre.
Die neue Mindestlohnverordnung für die Aus- und Weiterbildungsbranche:
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 14 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost).
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 14,60 Euro (bundesweit).
- Jährlicher Urlaubsanspruch: mindestens 29 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.
- Laufzeit: zwei Jahre.
Eine Übersicht über die aktuell geltenden Mindestlöhne (Stand 01.12.2015) hat die Bundesregierung auf ihrer Internetpräsenz zur Verfügung gestellt.
Rechtsanwältin Hiesserich ist Mitinhaberin der Kanzlei Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich in Steinfurt.