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Dienstag, 16. August 2016

Ferienjobs - steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen

Der Steuerberater-Verband Köln e. V. hat in einer Pressemitteilung auf die steuerrechtlichen Folgen von Schüler-Ferienjobs hingewiesen.

Demnach arbeiten minderjährige Ferienjobberinnen und Ferienjobber steuerlich betrachtet häufig in Form von Minijobs. Damit können sie maximal 450,- € im Monat dazu verdienen. Der jeweilige Arbeitgeber muss Sozialversicherungsabgaben, (Pausch-)Steuer und Umlagen an die Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft abführen.

Für Ferienjobs in Form kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse gelten andere Vorgaben. Hier gibt es keine Verdienstobergrenzen. Auch Sozialversicherungsabgaben müssen grds. nicht gezahlt werden. Allerdings unterliegt der Arbeitslohn der Lohnbesteuerung. 
Voraussetzung für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ist, dass der Ferienjob bei einer Arbeitswoche von mindestens fünf Tagen höchstens drei Monate ausgeübt wird. Bei einer Arbeitswoche von unter fünf Tagen dürfen insgesamt 70 Arbeitstage nicht überschritten werden. Für Schüler, die vollzeitschulpflichtig sind, ist die Ausübung eines Ferienjobs auf 20 mögliche Arbeitstage pro Jahr beschränkt. Diese können beliebig auf verschiedene Ferien im Jahr aufgeteilt werden.

Im Regelfall sind Schüler über einen Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Aber Achtung: Bei einem regelmäßigen Gesamteinkommen von mehr als 415,- € fallen sie aus der Familienversicherung heraus. Sowohl bei Ausübung eines Minijobs als auch bei einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis ist daher die Familienversicherung grds. nicht gefährdet. Gleiches gilt für die Auswirkungen auf das Kindergeld.

Quelle: Pressemitteilung des Steuerberater-Verbandes e. V. Köln vom 19.07.2016



Die Autorin berät und vertritt schwerpunktmäßig Mandantinnen und Mandaten im Arbeitsrecht und im Sozialrecht.