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Mittwoch, 4. Juli 2018

Sachgrundlose Befristungen in Berlin zukünftig nur noch in Ausnahmefällen


Mit Beschluss des Berliner Senats vom heutigen Tag wird die dortige Verwaltung aufgefordert, grundsätzlich keine weiteren befristeten Arbeitsverträge mehr ohne sachlichen Grund i. S. d. § 14 Abs. 2, 2a oder Abs. 3 TzBfG abzuschließen.
Gerichtet ist diese Aufforderung an die Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden und nichtrechtsfähige Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe ohne eigene Arbeitgebereigenschaft. Mit dem Beschluss ist zugleich die Erwartung verbunden, dass künftig auch die Bezirksverwaltungen keine Arbeitsverträge mehr ohne sachlichen Grund abschließen.

Ausnahme sollen nur gelten für Trainees mit Abschluss als Bachelor (EG 9) oder als Master (EG 13) zum berufsbegleitenden Erwerb der jeweiligen Laufbahnbefähigung anstelle eines Referendariats, Übernahme von Auszubildenden über das benötigte Maß hinaus und Personalaufstockung in kurzfristig und kurzzeitig auftretenden Krisensituationen.
Weitere sachgrundlose Befristungen können sich ergeben aus haushaltsrechtlichen Notwendigkeiten.