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Montag, 14. Oktober 2019

Whistle-Blower: neue EU-Schutzvorschriften

Am 07.10.2019 hat der EU-Rat eine neue Richtlinie verabschiedet, die Hinweisgebern (sogenannten "Whistle-Blowern") einheitliche Schutz-Standards gewähren soll.

Die Vorschriften verpflichten sowohl private als auch öffentliche Organisationen und Behörden dazu, sichere Wege für die Meldung von Missständen einzurichten, so dass Hinweisgebern eine gefahrlose Meldung möglich ist.
Hinweisgeber sind Personen, die nicht schweigen, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit Fehlverhalten bestellen, das dem öffentlichen Interesse zuwider läuft, wenn z. B. die Umwelt, die öffentliche Gesundheit und Verbrauchersicherheit betroffen sind oder Schaden für öffentliche Finanzen drohen. 
Momentan gibt es nur in zehn EU-Mitgliedsstaaten Rechtsvorschriften, die solchen Hinweisgebern effektiven Schutz gewährleisten. Auch auf EU-Ebene gibt es nur in wenigen Bereichen Rechtsvorschriften, die Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vorsehen.

Die Mitgliedsstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie finden Sie hier.

Quelle: Arbeitsrechtsberater, Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis, Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.10.2019, 10:32 Uhr mit Hinweis auf: Rat der EU PM vom 7.10.2019


Immer das Arbeitsrecht für Sie im Blick: Rechtsanwältin Viola Hiesserich aus Steinfurt von der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte.