Zur Zeit sieht die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, was die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns angeht. Damit hat sie eine kleine Anfrage der Fraktion DIE Linke beantwortet. Ihrer Einschätzung liegt eine Auswertung der Zahlen aus den Jahren 2001 und 2006 zugrunde, wonach die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten mit einem Brutto-Stundenlohn von weniger als 10,00 € von 17 % auf 20 % gestiegen sei. Dies beträfe vor allem die Bereiche Gastgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen, das Dienstleistungswesen und den Handel. Deutschland läge jedoch europaweit in etwa im Mittelfeld. Zudem bestehe weiterhin das Instrumentarium der branchenspezifischen Mindestlöhne, deren Erforderlichkeit und Angemessenheit die betroffenen Sozialpartner am fachgerechtesten einschätzen könnten. Schließlich sei geplant, die bisherige Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich festzuschreiben, um so Lohndumping zu verhindern. Eine Notwendigkeit zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne bestehe vor diesen Hintergründen nicht. Details können der Drucksache des Deutschen Bundestage 17/1502 vom 26.04.2010 entnommen werden.