Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 9. Juni 2010

Voller Mutterschutz für Selbständige


Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Gesetzesinitiative der Kommission geeinigt, wonach nunmehr auch selbständige Frauen und Partnerinnen von Selbständigen ein Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschutzurlaub haben. Das Parlament hatte dieser Initiative bereits am 18.05.2010 zugestimmt. Der Ministerrat wird die Richtlinie wahrscheinlich am 24.06.2010 formal annehmen. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Mit der neuen Richtlinie soll ein besserer Sozialschutz für Selbständige gewährleistet werden. Zugleich erhofft man sich einen Anstieg des Anteils selbständig tätiger Frauen, der zur Zeit lediglich 30 % aller selbständig Tätigen ausmacht.

Ob die Mitgliedschaft in sozialen Sicherungssystemen und der Mutterschaftsurlaub auf verpflichtender oder aber freiwilliger Basis erfolgen wird, bleibt allderdings Sache der Mitgliedsstaaten.