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Samstag, 10. April 2010

Erweiterung des Arbeitnehmer-Datenschutzes




Gesundheitliche Details, außerdienstliches Verhalten – manch ein Unternehmen wünscht sich den gläsernen Mitarbeiter. Um an möglichst viele Informationen zu gelangen, wenden immer mehr Unternehmen Methoden an, die die persönliche Freiheit der Mitarbeiter in völlig inakzeptabler Weise beeinträchtigen. Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, hat das Bundesinnenministerium nun am 01.04.2010 ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, das den Arbeitnehmer-Datenschutz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erweitern soll.
Angestrebt wird dabei eine generelle Regelung des Beschäftigten-Schutzes im BDSG, denn die derzeit bestehenden (lückenhaften) Regelungen verteilen sich über diverse unterschiedliche Gesetze wie z. B. das Betriebsverfassungsgesetz, das Telekommunikationsgesetz oder das Telemediengesetz. Hinzu kommt, dass die bisherige Rechtsprechung oft uneinheitlich ist. Zu folgenden Bereichen soll es deshalb in Zukunft explizite Regelungen geben:

Datenerhebung im Einstellungsverfahren
gesundheitliche Untersuchungen
Korruptionsbekämpfung und Durchsetzung von Compliance-Anforderungen
Video-Überwachung
Ortungssysteme
biometrische Verfahren
Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet
Kollektivrechtliche Vereinbarungen
Beteiligungsrechte, insbesondere Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen
Einwilligung
Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Einzelheiten können dem Eckpunkte-Papier des Bundesinnenministeriums entnommen werden.

Original eingestellt von Rechtsanwältin Viola Hiesserich am Samstag, 10. April 2010 um 13:07