Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich darauf geeinigt, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) so schnell wie möglich einzustellen.
Offizieller Grund für diese Entscheidung ist, dass der datenschutzrechtlich zwingend gebotene Sicherheitsstandard in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreitet werden kann.
Damit die von Arbeitgebern getätigten, teilweise erheblichen Investitionen nicht umsonst waren, soll nun ein Konzept erarbeitet werden, wonach die bestehende Infrastruktur für ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden kann.
Rechtsanwältin Hiesserich ist in der Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt tätig und dort für den Bereich des Arbeitsrechts zuständig.