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Mittwoch, 27. Mai 2015

Mindestlohn-Kommission

Heute vor einem viertel Jahr traf die Mindestlohn-Kommission zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, in der die Sozialpartner zukünftig über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden werden.

Seit dem 01.01.2015 gilt ein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 8,50 € brutto bundesweit, wobei diese Höhe erstmalig zum 30.06.2016 überprüft werden soll. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden dann in der Kommission darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn dann ab dem 01.01.2017 sein wird.

Die Kommission ist gleichberechtigt besetzt durch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter und soll so nach dem Willen der Bundesarbeitsministerin Nahles die Tarifautonomie stärken. Auf gemeinsamen Vorschlag der Spitzenorganisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hat den Vorsitz Hennig Voscherau übernommen. Außer ihm gehören sechs stimmberechtigte sowie zwei beratende Mitglieder zur Kommission. Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je drei Vertreterinnen oder Vertreter vor. Die zwei beratenen Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Sie sollen ihren wissenschaftlichen Sachverstand einbringen.

Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Tarifentwicklung in Deutschland. Sie soll dabei prüfen, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. 

Bei ihrer Arbeit wird die Kommission unterstütz durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Dort wird auch die Geschäftsstelle der Kommission aufgebaut. Diese ist zugleich Informationsstelle sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ab 2017 soll alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns stattfinden.


Die Autorin ist neben ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts Fachanwältin für Sozialrecht.