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Mittwoch, 28. Februar 2018

Überarbeitung der Entsende-Richtlinie

Die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich heute auf die Überarbeitung der Entsenderichtlinie geeinigt.

Die Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern am 08.03.2016 (!) vorgelegt.
Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten eingeführt wurden.
Er soll die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in einem Mitgliedsstaats beschäftigt sind und von ihrem Arbeitnehmer zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedsstaats entsandt werden, erleichtern und zu einem fairen Wettbewerb und zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte beitragen.
Es ist das Ziel, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende sowie lokale Unternehmen im Aufnahmeland zu gewährleisten.


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