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Freitag, 14. Juni 2019

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialmißbrauch

Der Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, mit dem der Zoll umfangreichere Befugnisse als bisher zur Kontrolle des Arbeitsmarktes erhält. Begründet wird dies mit einer Ausweitung des Arbeitnehmerschutzes.
Tatsächlich verhält es sich auch so, dass derzeit durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit jedes Jahr Steuereinnahmen und Sozialabgaben in erheblicher Höhe verloren gehen.

Künftig erhält die Finanzkontrolle umfassende Prüf- und Ermittlungsmöglichkeiten im Bereich des unberechtigten Sozialleistungsbezugs, bei der Bekämpfung von Kindergeldmißbrauch, bei der Anbahnung illegaler Beschäftigung auf sogenannten Tagelöhnerbörsen, bei Menschenhandel im Zusammenhang mit Arbeitsausbeutung, beim Angebot von Schwarzarbeit in Print- und Online-Medien sowie bei der mißbräuchlichen Bereitstellung von Unterkünften (z. B. in "Schrottimmobilien").

Hierzu ist eine deutliche Aufstockung des Mitarbeiter-Kontingents des Zolls geplant.


Wir beobachten für Sie die Entwicklung auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts:
Rechtsanwälte - Fachanwälte für Sozialrecht Störmer & Hiesserich.