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Donnerstag, 25. Juli 2019

Unterstützung von Azubis

Wenn heute in einer Woche das neue Lehrjahr startet, steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende und das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung. Das hat die Bundesregierung im Juni diesen Jahres mitgeteilt.

Die Berufsausbildungsbeihilfe soll dazu dienen, die der Aufnahme einer Ausbildung entgegenstehenden wirtschaftlichen Hürden zu überwinden und die Mobilität zu steigern.

Dazu werden die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge in zwei Stufen angehoben.
Zum 01.08.2019 steigt der Höchstbetrag für Wohnen und Lebensunterhalt von derzeit 622,- € auf 716,-€ monatlich. Zum 01.08.2020 ist eine weitere Erhöhung auf 723,- € im Monat vorgesehen.  

Beim Ausbildungsgeld steigen die Bedarfssätze zum 01.08.2019 um 5 % und sodann nochmals zum 01.08.2020 um 2 %.

Die Antragstellung ist bei Jobcentern und Arbeitsagenturen möglich, aber auch online, und zwar auch noch nach Beginn einer Ausbildung bzw. berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

Die Höhe richtet sich nach Ausbildungsvergütung, Unterkunft sowie Jahreseinkommen des Partners/der Partnerin bzw. der Eltern.


Rechtsanwältin Hiesserich ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tätig und zusätzlich Fachanwältin für Sozialrecht.