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Samstag, 31. Juli 2010

Beschäftigungschancengesetz beschlossen


Am 08.07.2010 hat der Bundestag das neue Beschäftigungschancengesetz beschlossen, mit dem eine Stabilisierung des Arbeitsmarktes und die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen in Krisensituationen gewährleistet werden soll.
Auswirkungen ergeben sich in folgenden Bereichen:
1. § 28 a SGB III, freiwillige Arbeitslosenversicherung
2. § 216 a SGB III, Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen
3. Verlängerung der Förderung älterer Arbeitnehmer
4. § 421 q, § 421 r SGB III, Verlängerung der Förderung von Jugendlichen
5. § 421 t SGB III, Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
6. § 11 Abs. 4 AÜG, Kurzarbeit im Bereich der Leiharbeit
Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, kann der Bundesrat zwar noch Änderungen vorschlagen. Diese sind jedoch nicht verbindlich und können insofern von der Bundesregierung abgelehnt werden, wie schon geschehen.
Voraussichtlich soll das neue Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2011 in Kraft treten.