Dies gelte rückwirkend ab 2003. Deshalb können Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 nun Nachzahlungen verlangen. Sie müssen ihre Rechte allerdings ggf. gerichtlich geltend machen.
Auf diese Weise könnten für die Zeitarbeitsbranche schnell Millionen-Beträge zusammen kommen, da sie nicht nur von Leiharbeitnehmern, sondern auch von Sozialversicherungsträgern in Anspruch genommen werden können.