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Donnerstag, 17. März 2011

Urlaub - selbstbewilligt !

Langsam geht die Urlaubs-Saison wieder los. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber den beantragten Urlaub nicht wie gewünscht bewilligt ? Einfach trotzdem nehmen ?! Dies tat jedenfalls eine Mitarbeiterin Bundesagentur für Arbeit - und wurde daraufhin fristlos gekündigt.


Das Arbeitsgericht wies die hiergegen gerichtete Klage ab; Das LAG Berlin-Brandenburg hob die Entscheidung jedoch auf und gab der Klage statt (Urteil vom 26.11.2010 - Az. 10 Sa 1823/10).


Obwohl die Beklagte die Klägerin ausdrücklich auf ihre Arbeitspflicht hingewiesen und für den Fall des Nichterscheines Konsequenzen bis hin zur Kündigung in Aussicht gestellt hatte, der Fall überdies mit einer beharrlichen Arbeitsverweigerung vergleichbar und schließlich eine Abmahnung nicht erforderlich gewesen sei, so sei die Kündigung gleichwohl unwirksam gewesen.


Nach einer Interessenabwägung sei zugunsten der Klägerin deren lange beanstandungsfreie Beschäftigungszeit (30 Jahre) zu berücksichtigen sowie die Tatsache, dass sie aufgrund ihrer speziellen Tätigkeit bei der BA nur schlechte Chancen auf eine vergleichbare Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt habe. Zudem stehe ihr Verhalten "in einem etwas milderen Licht", da sie selbst nach einer Vorerkrankung meinte, "einer Urlaubsreise in den Süden" zu bedürfen.


Wenn Sie also demnächst das Bedürfnis nach "einer Urlaubsreise in den Süden" haben, so sollten Sie vielleicht einmal über die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Beanstandungsfreiheit Ihres Beschäftigungsverhältnisses nachdenken ...


Schlußendlich hat das LAG Berlin-Brandenburg allerdings darauf hingewiesen, dass in vergleichbaren Fällen eine ordentliche Kündigung in Betracht kommt. (Immerhin !)