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Samstag, 16. März 2019

Zuschüsse für Auszubildende

Am 13.03.2019 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und des Ausbildungsgeldes (Abg) beschlossen.

Damit werden die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, in dem die Anhebungen aus dem 26. Änderungsgesetz zum BAföG auf das SGB III übertragen werden, insbesondere auch die Pauschalen für Unterkunftskosten.
Des weiteren soll durch die Anpassung die Bedarfsstruktur vereinfacht werden, indem die Bedarfssätze von BAB und Abg stärker vereinheitlich und eine Vielzahl an Sonderregelungen beseitigt werden.
Schließlich wird das Abg erhöht und einfacher ausgestaltet. Auch, wer im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder an vergleichbaren Maßnahme anderer Träger teilnimmt, bekommt zukünftig mehr Geld. Unterschiede in der Höhe des Ausbildungszeitraums werden abgeschafft und der Bedarfssatz bei individueller betrieblicher Qualifizierung im Rahmen einer unterstützten Beschäftigung wird erhöht.
Insgesamt soll durch die neuen Regelungen auch der Verwaltungsaufwand reduziert werden.


Rechtsanwältin Hiesserich ist zugleich Fachanwältin für Sozialrecht.