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Montag, 13. September 2010
Beschäftigten-Datenschutz: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Die hier bereits am 10. April 2010 geposteten Vorhaben zum Datenschutz von Beschäftigten haben inzwischen konkrete Formen angenommen. Am 25.08.2010 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Die neuen Regelungen werden als §§ 32 bis 32 l Bestandteil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden. Normiert werden dort unter anderem die Fragerechte von Arbeitgebern in Einstellungsverfahren, die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen, die Zulässigkeit von Internetrecherchen durch Arbeitgeber über Bewerber, die Überwachung von Beschäftigten über Ortungssysteme sowie durch Videobeobachtungen. Für die Einzelheiten sei auf den Gesetzesentwurf selbst sowie auf ein Hintergrundpapier des Bundesinnenministeriums verwiesen.