Wie hier bereits am 22.04.2010 angekündigt, gilt nun seit dem 01.08.2010 in der Pflegebranche ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € in den alten und 7,50 € in den neuen Bundesländern, und zwar sowohl für inländische als auch für ausländische Pflegeunternehmen in Deutschland, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Ferner gilt er für Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach dem SGB XI erbringen. Dazu gehören im Bereich der Körperpflege das Waschen, das Duschen, das Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, das Rasieren, die Darm- und die Blasenentleerung, im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten der Nahrung und Hilfe bei der Nahrungsausnahme. Im Bereich der Mobilität sind das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, das An- und Auskleiden, das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen, das Verlassen und das Wieder-Aufsuchen der Wohnung erfasst.
Der Mindestlohn gilt nicht für Azubis, Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer.